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Fahrrad-Diebstahl-Schaden

Und plötzlich ist das Fahrrad weg ... - einige Grundregeln für alle Fahrradbesitzer

  • Notieren Sie alle wichtigen Fakten und Informationen zum Fahrrad und dokumentieren Sie dies mit Fotos. So können Sie der Polizei und der Versicherung bzw. dem Gutachter ausreichend Hilfestellung geben, wenn es zum Fahrraddiebstahl kommt.
  • Nutzen Sie einen Fahrradpass, der im Fachhandel erhältlich ist. Dieser sollte zumindest Rahmennummer und besondere Merkmale des Fahrrades beinhalten.

Was tun bei einem Fahrraddiebstahl?

  • In diesem Fall sollten Sie bei der Polizei eine Anzeige erstatten. In einigen Bundesländern ist dies mittlerweile auch über die Internetwachen möglich.

Helfen Versicherungen bei einem Fahrraddiebstahl?

  • Unter Umständen kann die Hausratversicherung den entstandenen Schaden ersetzen. Darüber hinaus gibt es aber auch spezielle Fahrradversicherungen.
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Schaden melden / Schadenanzeige / Schadenmeldung

  • Melden Sie der Versicherung unverzüglich Ihren Schadenfall.
    Zur weiteren Bearbeitung benötigt der Versicherer einen Anschaffungsbeleg des Fahrrades. Dieser dient als Eigentumsnachweis.
    Sofern auch entsprechendes Fahrradzubehör entwendet wurde, sind die Anschaffungsbelege ebenfalls dem Versicherer vorzulegen. (Weitere hilfreiche Dokumente siehe Liste)
  • Im Schadensfall (Teilkasko-Diebstahl) ist der Versicherer weisungsberechtigt bezüglich der Wahl des Sachverständigen. Der Versicherungsnehmer kann den Hinweis an den Versicherer geben, dass ein Fahrrad-Sachverständiger der richtige Ansprechpartner für eine Wertermittlung des entwendeten Fahrrades ist.
  • Bitte beachten Sie, dass Ihr Versicherungsschutz für den gemeldeten Schadenfall abschließend vom Versicherer entsprechend geprüft wird. Die Anforderung von Unterlagen stellt demnach keine Haftungsanerkennung oder Ähnliches dar.

Generell

  • Bitte entsorgen Sie beschädigte Sachen nicht (Fahrradschloss/Fahrradkette usw.), ohne dies vorher mit dem Versicherer abgesprochen zu haben.

Bescheinigung Fundbüro

  • Nach einer Frist von drei bis vier Wochen nach dem Diebstahl stellt das Fundbüro eine entsprechende Bescheinigung darüber aus, dass das Fahrrad nicht wieder aufgefunden wurde. Lassen Sie die Bescheinigung der Versicherung zukommen.

 

Sind GPS-Tracker eine sinnvolle Ergänzung?

GPS-Tracker können nicht nur gegen Diebstahl schützen, sondern auch die Chance einer Wiederbeschaffung erhöhen.
Ein ergänzendes Ortungssystem kann sinnvoll sein. Hierbei wird ein sogenannter GPS-Tracker möglichst unsichtbar am Fahrrad angebracht – zumeist im Rücklicht oder am Getränkehalter.

Die neuesten Systeme erlauben auch die Versenkung in der Sattelstütze oder den Einbau ins Tretlager. Per Smartphone lässt sich dann der Standort ermitteln – vorausgesetzt, die GPS-Verbindung wird nicht durch Hindernisse (z. B. Aufbewahrung im Keller) unterbunden.

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Was wird für ein Gutachten zu einem Diebstahlschaden benötigt?

  • Anschaffungsbeleg des Fahrrades (Rahmennummer)
  • Fahrradpass
  • Anschaffungsbelege von entwendetem Zubehör
  • Bildmaterial / Fotos vom Fahrrad inkl. Zubehör
  • Polizeiliche Anzeige
  • weitere Belege zum Fahrrad z. B. zu Ausstattung oder Umbau

Versicherungsschutz gegen Diebstahl bei Fahrrädern

Der Verlust eines Fahrrades durch Diebstahl kann über eine Hausratversicherung oder eine über eine separate Fahrradversicherung abgesichert werden. Für die Ersatzleistung bei Diebstahl sind dabei folgende Punkte zu beachten:

  1. Das Fahrrad muss abgeschlossen gewesen sein. Es ist nicht erforderlich, dass das Fahrrad beispielsweise an ein Geländer oder einen Fahrradständer angeschlossen war. Der Sicherheitsstandard oder die Qualität des verwendeten Schlosses spielen in der Regel keine Rolle. Bei hochpreisigen Fahrrädern oder Pedelecs ist es aber möglich, dass der Versicherer einen bestimmten Sicherheitsstandard oder einen Mindestpreis für ein Schloss verlangt.

  2. Bei vielen älteren Versicherungsverträgen gelten Fahrräder im Freien nur in der Zeit von 6.00 Uhr – 22.00 Uhr als versichert. Ebenfalls versichert sind Fahrräder, die sich nach 22:00 Uhr noch im Gebrauch befinden, z. B. wenn man mit dem Fahrrad zu einer Veranstaltung fährt, die nach 22:00 Uhr endet und man im Anschluss mit dem Fahrrad wieder nach Hause fahren will. Während der übrigen Nachtzeit ist das Fahrrad nur dann versichert, wenn es in einem abgeschlossenen Raum steht, zum Beispiel in einem Kellerraum oder einer Garage. In diesem Raum muss das Fahrrad nicht zusätzlich gesichert sein. Bei einem Einbruch in diesen Raum und dem Diebstahl des Fahrrads ist dieses dann im Rahmen einer Hausratversicherung versichert.

  3. Bei neueren und aktuellen Versicherungsverträgen sind die Fahrräder im Freien in der Regel 24 Stunden versichert. In jedem Fall sollte man dies aber vor dem Abschluss einer Versicherung erfragen.

  4. Bei älteren Fahrradversicherungen und Hausratversicherungen ist der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes meist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Bei neueren und aktuellen Versicherungsverträgen erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Regel auf ganz Europa oder den EU-Raum. Auch dieses Detail ist bei einem Versicherungsabschluss unbedingt vorab zu klären.

  5. Besteht die Möglichkeit, beispielsweise bei Mehrparteien-Wohnhäusern oder Firmen, das Fahrrad in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum unterzustellen, dann ist man seitens der Versicherung meist dazu verpflichtet, diese Unterstellmöglichkeit zu nutzen, anstatt das Fahrrad im Freien abzustellen. In einem für mehrere Personen zugänglichen Abstellraum muss das Fahrrad mit einem Schloss gesichert werden

  6. Auch wenn die Chancen, dass ein gestohlenes Fahrrad wieder auftaucht oder ein Dieb überführt wird, vergleichsweise gering sind, ist man gemäß den Versicherungsbedingungen dazu verpflichtet, den Diebstahl binnen 48 Stunden bei der Polizei anzuzeigen, um Ersatzansprüche geltend machen zu können.

  7. Wenn eine Hausratversicherung oder eine Fahrradversicherung bei einem Diebstahl den Schaden regulieren soll, ist man als Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, den Verlust unverzüglich bei der Versicherung zu melden. Die meisten Versicherungen bieten hierzu online Formulare zur Schadensmeldung an. In der Regel muss neben dem Wert des Fahrrads auch das Aktenzeichen der Diebstahlsanzeige bei der Polizei angegeben werden sowie die Rahmennummer oder Seriennummer des gestohlenen Fahrrads. Es ist ebenfalls möglich, dass die Versicherung auch einen Kaufnachweis verlangt.

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